Allgemeine Miet-/Vertragsbedingungen
(gehen Ihnen mit der Buchungsbestätigung zu)
Vertragspartner
Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter – auch für alle in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen – und dem Vermieter abgeschlossen. Vermieter ist Carsten Alex, Kiefholzstraße 12, 12435 Berlin.
Der Mietvertrag besteht aus diesem Dokument und der entsprechenden Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung ist der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommen.
Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu zeitweisen Wohnzwecken das Ferienappartement 4 im 1. OG des Gästehauses "Fachwerk", 18211 Börgerende, Seestraße 38, bestehend aus Wohn-/Esszimmer, offener Küche, einem Schlafzimmer, einem Kleiderzimmer, einem Bad mit Dusche und WC. Die Wohnfläche beträgt 68 m². Mit vermietet werden zwei PKW-Stellplätze sowie eine große Terrasse. Das Appartement und die Terrasse sind vollständig eingerichtet bzw. möbliert.
Dem Mieter wird für die Dauer der Mietzeit 1 Schlüssel ausgehändigt. Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand als vertragsgemäß, insbesondere als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt.
Das Mietobjekt darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Werden nicht angemeldete Personen angetroffen, hat dies die fristlose Kündigung des Mietvertrages zur Folge.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Im Mietpreis enthalten sind alle Nebenkosten.
Anzahlung und Restzahlung
Siehe Zahlungsmodalitäten in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang auf dem Konto des Vermieters an. Evtl. Schaden, der durch zu späte Zahlung entsteht, geht zu Lasten des Mieters.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen werden bis zu folgenden Fristen vor Anreise entgegengenommen und sind für beide Parteien nachfolgend geregelt. Sanktionsfrei innerhalb einer Frist von 22 Tagen vor Buchungszeitraum; bei Nichteinhaltung dieser Frist wird eine gestaffelte Stornogebühr erhoben:
– 21 – 14 Tage vor Reisebeginn werden 25 % des vereinbarten Preises fällig
– 13 bis 8 Tage vor Buchungszeitraum werden 50% des vereinbarten Preises fällig
– ab 7 Tage vor Buchungszeitraum werden 80% des vereinbarten Preises fällig.
– innerhalb 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen erfolgt die Berechnung i. H. v. 100% der bestellten/gebuchten Leistung.
Der Rücktritt des Kunden bedarf der Schriftform und ist vom Vermieter bzw. der von ihm beauftragten Person, respektive vom Gästehaus „Fachwerk“, schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Anreise und Abreise
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Appartement am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Die Schlüsselübergabe und eine kurze Einführung erfolgen persönlich durch die Betreuungsperson des Gästehauses „Fachwerk“ vor Ort.
Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement am Abreisetag bis 10:00 Uhr vollständig und ordentlich zurückzugeben. Die Übergabe des Schlüssels und des Appartements erfolgt persönlich durch die Betreuung vor Ort.
Instandhaltung und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement mit seiner vollständigen Einrichtung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden an und im Appartement sind der Betreuung vor Ort sofort (innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen, ansonsten haftet der Mieter.
Bei Verlust des übergebenen Schlüssels für das Ferienappartement haftet der Mieter in Höhe von € 500,00 mit sofortiger Wirkung, da es sich um eine Schließanlage für das gesamte Haus handelt. Des Weiteren verpflichtet er sich bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Mietobjekt sofort, den Betreuer vor Ort zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Autorisierte Kräfte der Betreuung vor Ort haben Zugang zum Appartement zwecks Reparaturen und Instandhaltung. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Benutzung des Appartements oder der Einrichtungsgegenstände entstehen.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat.
Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Besucher und Personen, die sich mit seinem Willen in dem Appartement aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängeln nur verlangen, wenn dieser dies in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt, z.B. Streik, Naturereignisse oder Ungezieferplagen sind ausgeschlossen. Ebenso unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände sind z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen oder Lärm durch Nachbarn.
Anfallender Müll ist durch den Mieter gemäß des Müllkonzepts des Ferienobjektes zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
Im Appartement sind Rauchmelder installiert, es herrscht striktes Rauchverbot. Für etwaige Folgen haftet der Mieter.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden sowie bei Schäden höherer Gewalt am Eigentum des Mieters.
Sonstige Vereinbarungen
Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung findet.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar sind.